Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
Hotelaufnahmevertrag
Vorbemerkung
Der Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. empfiehlt
seinen Mitgliedsunternehmen die nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverbindlich zur
Verwendung im Geschäftsverkehr mit den Kunden.
Den Adressaten steht es frei, der Empfehlung zu folgen
oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden.
Eine vom Kunden (einheitliche Bezeichnung für:
Besteller, Gast, Mieter, Veranstalter, Vermittler u.s.w.)
veranlasste und vom Hotel angenommene Zimmerbuchung
begründet zwischen beiden ein
Vertragsverhältnis, den Hotelaufnahmevertrag
(einheitliche Bezeichnung für Beherbergungs-,
Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag).
Der Hotelaufnahmevertrag ist ein im Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB), abgesehen von der Haftung für eingebrachte Sachen,
nicht besonders geregelter, so genannter typengemischter Vertrag. Er
beinhaltet Elemente des Dienst-, Werk- und Kaufvertragsrechts. In seinem
Kern ist der Hotelaufnahmevertrag ein Mietvertrag.
Hotelaufnahmeverträge sind, wie alle übrigen Verträge
des bürgerlichen Rechts, von beiden
Vertragspartnern einzuhalten.
Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über
die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle
in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).
Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt
folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-,
Hotelzimmervertrag.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540
Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde
nicht Verbraucher ist.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden
nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart
wurde.
Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des
Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die
Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat
ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber
zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus
dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung
des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren
grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren
kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen,
die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten
Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die
Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren
Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies
gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels
an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein.
3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden
gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer,
der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon
abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die
sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind
binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel
kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden
verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils
geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei
Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5%
über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines
höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom
Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie,
einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine
können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für
Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen
Bestimmungen unberührt.
6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des
Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach
Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder
eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten
Vergütung zu verlangen.
7. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und
während des Aufenthaltes vom Kunden eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im
Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem
Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß
vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
1. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels
aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) /
Nichtinanspruchnahme der Leistungen
des Hotels (No Show)
1.
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag
muss schriftlich erfolgen und das Hotel muss schriftlich zustimmen. Erfolgt diese nicht, so ist der
vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei
Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte,
Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein
Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges
gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin
zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin
vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche
des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er
nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich
gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des
Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern
hat das Hotel die Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die
eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht
anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte
Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels
pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90%
des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne
Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu
zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte
Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Rücktritt des Hotels
1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde
innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten
kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des
Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III
Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist
nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks
seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass
die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2
vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein
Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die
Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch
auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel
spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund
der verspäteten Räumung des Zimmers für
dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr
50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab
18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht
begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein
wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des
Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels
beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel
an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder
auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden
nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des
Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, für Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können
bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das
Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage
oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen
Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch
kein Verwahrungsvertrag zustande.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel
nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt
ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste
werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel
übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch
– gegen Entgelt die Nachsendung
derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten
entsprechend.
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der
Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen
schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck-
und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der
gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der
gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des
UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für den
Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
----------- DEHOGA - Hotel-und Gaststättenverband
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